Pressemitteilung vom 21.05

++ Ende Gelände fordert Freilassung von inhaftierten Aktivist*innen +++

Hinweis: der Text wurde am 23.5.2016 um 12.06 Uhr geändert, um Angaben zu den genannten Vorwürfen zu korrigieren.

21.5. 2016. Das Bündnis Ende Gelände fordert die Freilassung der vier
Aktivist*innen, die im Kontext der Aktionen am vergangenen
Pfingstwochenende festgenommen wurden. Vom 13.-15. Mai hatten rund 3500
Menschen in einer Aktion zivilen Ungehorsams das Kraftwerk Schwarze
Pumpe blockiert. Der Polizeieinsatz während der Massenaktion war
überwiegend de-eskalativ. Das Bündnis kritisiert jedoch das
unverhältnismäßig scharfe Vorgehen gegen beteiligte Einzelpersonen und
Kleingruppen; sowie unzumutbare Haftbedingungen für Aktivist*innen.

Insgesamt befinden sich zur Zeit vier Personen in Haft:

- Die Aktivistin „Yu“ wurde Freitagnacht festgenommen. Sie wird in
Verbindung mit einer Ankettaktion und einer Betonpyramide gebracht, die
zur Unterbrechung des Kohletransports vom Tagebau Jänschwalde zum
Kraftwerk Schwarze Pumpe geführt hatte. Sie soll bis zur
Hauptverhandlung in ca. 3-4 Wochen in Untersuchungshaft gehalten werden.
„Yu“ wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, in
Untersuchungshaft sitzt sie aber wegen der Nichtangabe ihrer
Personalien. Dagegen waren alle anderen Aktivist*innen bei Ende Gelände,
die ihre Personalien nicht abgegeben hatten, freigelassen worden.

- Zwei weitere Personen wurden während der Räumung der Waldbesetzung
LAUtonomia am vergangenen Mittwoch festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen,
an einer Ankettaktion im Rahmen von Ende Gelände beteiligt gewesen zu
sein und sich wegen "Störung öffentlicher Betriebe in besonders schwerem Fall"
strafbar gemacht zu haben. Dieser Vorwurf kann zu längeren Haftstrafen führen.
Auch die beiden Aktivisten werden bis zu ihrer Gerichtsverhandlung in 3-4 Wochen nicht
freigelassen, "wegen Fluchtgefahr". 
- Eine weitere Person wurde bei einer Polizeikontrolle festgenommen, die
während des Aktionszeitraums verstärkt durchgeführt wurden, und bis
heute nicht freigelassen; der Grund hierfür ist unbekannt. Da ihr das
Recht verweigert wurde, aus der Haft einen Anruf zu tätigen, wurde sie
zwei Tage lang vermisst.

Während der Aktion gab es insgesamt fünf Blockaden an unterschiedlichen
Orten des Schienennetzes rund um das Kraftwerk Schwarze Pumpe. Die
Ankettaktionen und Betonpyramiden waren wichtiger Teil der Aktion
zivilen Ungehorsams gegen die Kohlekraft. Sie haben keine Menschen
gefährdet und keine Kohleinfrastruktur zerstört und entsprachen damit
dem Aktionskonsens von Ende Gelände.

Dazu Insa Vries von Ende Gelände: „Wer für eine Aktion im Rahmen von
Ende Gelände inhaftiert wird, geht uns alle an. Nur gemeinsam haben wir
geschafft, das Kraftwerk so zu blockieren, dass es seine Leistung
empfindlich drosseln musste – und dadurch verhindert, das 16.000 Tonnen
CO2 in die Atmosphäre gelangen. Wir lassen uns nicht kriminalisieren –
angesichts der massiven Bedrohung durch den Klimawandel ist unser
Widerstand nicht nur legitim, sondern unverzichtbar.“

Während der Aktion waren etwa 120 Menschen in Gewahrsam genommen worden.
Teilweise wurden den festgenommenen Menschen ihre rechtlich verbrieften
Anrufe sowie Essen und Toilettengänge über 12 Stunden verweigert. 25
Aktivist*innen wurden über Nacht in eine 15qm² kleine Zelle gesperrt.
„Grundrechte nach Nahrung, Toilettengängen und Rechtsbeistand gelten für
alle Menschen und müssen auch in Polizeigewahrsam gewährt werden. Dass
die Polizei den inhaftierten Personen diese Grundrechte verwehrt, ist
erschreckend“, sagt Insa Vries.

Kontakt:
Telefon: 0152-14296473