Pressemitteilung vom 21.05
++ Ende Gelände fordert Freilassung von inhaftierten Aktivist*innen +++
Hinweis: der Text wurde am 23.5.2016 um 12.06 Uhr geändert, um Angaben zu den genannten Vorwürfen zu korrigieren.
21.5. 2016. Das Bündnis Ende Gelände fordert die Freilassung der vier Aktivist*innen, die im Kontext der Aktionen am vergangenen Pfingstwochenende festgenommen wurden. Vom 13.-15. Mai hatten rund 3500 Menschen in einer Aktion zivilen Ungehorsams das Kraftwerk Schwarze Pumpe blockiert. Der Polizeieinsatz während der Massenaktion war überwiegend de-eskalativ. Das Bündnis kritisiert jedoch das unverhältnismäßig scharfe Vorgehen gegen beteiligte Einzelpersonen und Kleingruppen; sowie unzumutbare Haftbedingungen für Aktivist*innen. Insgesamt befinden sich zur Zeit vier Personen in Haft: - Die Aktivistin „Yu“ wurde Freitagnacht festgenommen. Sie wird in Verbindung mit einer Ankettaktion und einer Betonpyramide gebracht, die zur Unterbrechung des Kohletransports vom Tagebau Jänschwalde zum Kraftwerk Schwarze Pumpe geführt hatte. Sie soll bis zur Hauptverhandlung in ca. 3-4 Wochen in Untersuchungshaft gehalten werden. „Yu“ wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, in Untersuchungshaft sitzt sie aber wegen der Nichtangabe ihrer Personalien. Dagegen waren alle anderen Aktivist*innen bei Ende Gelände, die ihre Personalien nicht abgegeben hatten, freigelassen worden. - Zwei weitere Personen wurden während der Räumung der Waldbesetzung LAUtonomia am vergangenen Mittwoch festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, an einer Ankettaktion im Rahmen von Ende Gelände beteiligt gewesen zu sein und sich wegen "Störung öffentlicher Betriebe in besonders schwerem Fall" strafbar gemacht zu haben. Dieser Vorwurf kann zu längeren Haftstrafen führen. Auch die beiden Aktivisten werden bis zu ihrer Gerichtsverhandlung in 3-4 Wochen nicht freigelassen, "wegen Fluchtgefahr". - Eine weitere Person wurde bei einer Polizeikontrolle festgenommen, die während des Aktionszeitraums verstärkt durchgeführt wurden, und bis heute nicht freigelassen; der Grund hierfür ist unbekannt. Da ihr das Recht verweigert wurde, aus der Haft einen Anruf zu tätigen, wurde sie zwei Tage lang vermisst. Während der Aktion gab es insgesamt fünf Blockaden an unterschiedlichen Orten des Schienennetzes rund um das Kraftwerk Schwarze Pumpe. Die Ankettaktionen und Betonpyramiden waren wichtiger Teil der Aktion zivilen Ungehorsams gegen die Kohlekraft. Sie haben keine Menschen gefährdet und keine Kohleinfrastruktur zerstört und entsprachen damit dem Aktionskonsens von Ende Gelände. Dazu Insa Vries von Ende Gelände: „Wer für eine Aktion im Rahmen von Ende Gelände inhaftiert wird, geht uns alle an. Nur gemeinsam haben wir geschafft, das Kraftwerk so zu blockieren, dass es seine Leistung empfindlich drosseln musste – und dadurch verhindert, das 16.000 Tonnen CO2 in die Atmosphäre gelangen. Wir lassen uns nicht kriminalisieren – angesichts der massiven Bedrohung durch den Klimawandel ist unser Widerstand nicht nur legitim, sondern unverzichtbar.“ Während der Aktion waren etwa 120 Menschen in Gewahrsam genommen worden. Teilweise wurden den festgenommenen Menschen ihre rechtlich verbrieften Anrufe sowie Essen und Toilettengänge über 12 Stunden verweigert. 25 Aktivist*innen wurden über Nacht in eine 15qm² kleine Zelle gesperrt. „Grundrechte nach Nahrung, Toilettengängen und Rechtsbeistand gelten für alle Menschen und müssen auch in Polizeigewahrsam gewährt werden. Dass die Polizei den inhaftierten Personen diese Grundrechte verwehrt, ist erschreckend“, sagt Insa Vries. Kontakt: Telefon: 0152-14296473