Pressemitteilung vom 10.6.2016
ENDE GELÄNDE VERURTEILT ABSURD HOHE HAFTSTRAFE DER AKTIVISTIN “YU” +++ URTEILSBEGRÜNDUNG SOLL “GENERALPRÄVENTIVE WIRKUNG” HABEN
10. 06. 2016. Am gestrigen Donnerstag wurde die Umweltaktivistin “Yu” wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vom Amtsgericht Cottbus zu zwei Monaten Haft verurteilt. “Yu” war bei den Massenaktionen von Ende Gelände zu Pfingsten in Zusammenhang mit einer Gleisblockade festgenommen worden und saß seitdem wegen Verweigerung der Personalien in Untersuchungshaft.
Richter Roehr gab an, dass unter normalen Umständen eine Geldstrafe verhängt werden würde, begründete die zweimonatige Haftstrafe jedoch mit der Notwendigkeit einer “generalpräventativen Wirkung”. Diese Begründung sowie die hohe Strafe legen den den Verdacht nahe, dass ein Exempel statuiert wird, mit dem die Umweltbewegung abschreckt werden soll. Das Aktionsbündnis Ende Gelände verurteilt die absurde Härte gegen Klimaaktivist*innen aufs Schärfste und fordert die Freilassung der Aktivistin. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.
Das Aktionsbündnis hatte zu Pfingsten zu Massenaktionen des zivilen Ungehorsams gegen die Kohleverbrennung in der Lausitz aufgerufen, welche von fast 4000 Menschen umgesetzt wurden. Dies ist das erste Urteil gegen eine Aktivist*In des Aktionsbündnisses.
Insa Vries von Ende Gelände kommentiert dazu: “Das Urteil gegen Yu ist vollkommen inakzeptabel und kommt einem politischen Urteil gleich. Es kann nicht sein, dass Umweltaktive derart jenseits des üblichen Strafmaßes verurteilt werden. Wir sind aktiv für die Zukunft der Menschen und gegen den Ausverkauf der Ressourcen durch das Kapital. Solche Repressionen machen uns fassungslos und wütend zugleich, aber sie werden uns nicht aufhalten.”
Richter Roehr hatte zunächst eingeräumt, dass einiges für die Angeklagte spräche, darunter dass die Beschuldigte Aussagen gemacht habe. Danach wurde jedoch die Forderung von Staatsanwalt Pfeffer mit der Verhängung von zwei Monaten Haft vollumfänglich erfüllt. In der Begründung führte er an, dass die Strafe wegen der Personalienverweigerung so hart ausfiele. Auch benannte Roehr die Yus Einstellung zum Rechtsstaat als “Feigheit vor dem Feind”. Roehr erklärte die Verurteilung der vermutet 19-jährigen Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht damit, dass politisches Engagement nicht jugendtypisch sei.
Insa Vries äußert sich weiter:“Die Klimabewegung ist darf sich nicht durch Repression lähmen lassen. Ende Gelände ist ein breites Bündnis, dass es durch Transparenz und gemeinsame Entschlossenheit geschafft hat, den Kohleausstieg in die Hand zu nehmen und in der Bevölkerung auch eine große Zustimmung erfahren hat. Ich wünsche mir, dass Yu bald frei kommt. Lasst uns zusammen bleiben und die Stärke der Bewegung demonstrieren!”